Q&A ZU DEINER NEUEN STELLE

Um Deinen Stellenantritt so einfach wie möglich zu machen haben wir Dir hier einige Antworten

  • Wo liegt Dein zukünftiger Arbeitsort – Jenins

  • Hier findest Du am besten und schnellsten Deine zukünftige Unterkunft

    Hier gehts zu Comparis (Vergleichsportal)


    Bis Du eine Wohnung gefunden hast gibt es hier eine Überbrückungsmöglichkeit.

    https://www.livingmoments.ch/de/apartments/standorte/br.html


  • Das benötigst Du bei einem Umzug aus dem Ausland

    Innerhalb der ersten 14 Tage muss der neue Wohnsitz bei der entsprechenden Gemeinde angemeldet werden. Dafür benötigst Du:

    • Original-Pass (falls Ihr mehrere Personen seid, wird von jeder Person der Pass benötigt
    • Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweis der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz (dies kann man auch nachreichen, falls noch nicht erledigt)
    • Mietvertrag Deiner Wohnung


  • Aufenthaltsbewilligung für ausländische Mitarbeiter

    Übersicht:

    • Kurzaufenthalter (90 Tage Meldung). Es wird keine Bewilligung benötigt, wir melden Dich bei den Behörden an 
    • L- Bewilligung (befristeter Vertrag). Aufenthalt zwischen 3 Monaten und 1 Jahr. Eine Verlängerung ist möglich
    • B-Bewilligung (unbefristeter Vertrag). Wird meist ausgestellt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. 5 Jahre gültig und kann verlängert werden
    • G-Bewilligung (Grenzgänger). Für Mitarbeiter, welche die Schweiz wöchentlich verlassen

    Von Dir zu erledigen:

    • Innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsbeginn musst Du Deinen Antrag bei Deiner Wohngemeinde melden, je früher umso besser
    • Dafür benötigst Du:
    • Gesuchsformular
    • Das Formular ausdrucken, die Punkte unter Arbeitgeber füllen wir für Dich aus
    • Eine Passkopie (bzw. den Originalpass mitnehmen)
    • Passbild
    • Arbeitsvertrag
    • Mietvertrag der Wohnung
    • Kosten ca. CHF 35.00 
  • Was für Versicherungen brauche ich verpflichtend?

    Bei einem neuen Arbeitgeber und Wohnort in der Schweiz muss obligatorisch auch eine Schweizer Krankenversicherung gewählt werden. Die Schweizer Versicherung unterscheidet sich sehr von Ausländischen Krankenversicherungen. Das Prinzip ist ähnlich einem Baukasten-System und sehr schwierig zu verstehen. Es lohnt sich ein persönliches kurzes Gespräch mit der Versicherung, um seine Wünsche entsprechend zu definieren. Bitte auch dort bezüglich der Franchise, also dem Selbstbehalt informieren.


    In den ersten 20 Tagen zu erledigen!


    Beispiele Krankenversicherung: ÖKK, Swica (auf comparis informieren)


    Du erhälst mit Abschluss der Versicherung eine AHV-Nummer. Diese ist wichtig in der Schweiz. Sie startet mit 756… Sie ist ähnlich einer Sozialversicherungsnummer und unumgänglich.  Die Nummer steht auch gleichzeitig auf Deiner Krankenversicherungskarte.



  • Eröffnung Deines Bankkontos?

    Damit Du Deinen verdienten Lohn natürlich auch erhälst, ist ein Bankkonto in der Schweiz zwingend erforderlich. Bezüglich Kosten wie Zinsen unterscheiden sich unsere Banken nur wenig. Am besten wählst Du eine Bank, welche grad bei Dir in der Nähe ist und eröffnest dort ein Konto. Bitte gib uns Deine Konto-Verbindung weiter, damit wir Dir deinen Lohn überweisen können.


    Beispiele: GKB (Graubündner Kantonalbank), UBS, Raiffeisen Bank 


    Für die Kontoeröffnung benötigst Du:

    - Pass

    - Aufenthaltsbewilligung

    - Arbeitsvertrag


    Graubündner Kantonalbank in Landquart

    UBS in Bad Ragaz

    Postbank in Landquart

  • Das sind die Abzüge Deines Lohns

    Als Nicht-Schweizer Bürger mit einer Aufenthaltsbewilligung werden Dir die Steuern für die Gemeinde im Rahmen der Quellensteuer abgezogen. Diese richten sich nach Kanton und Gemeinde. Die Quellensteuer wird monatlich automatisch von Deinem Lohn abgezogen. Erst ab der C-Bewilligung (mehr als 10 Jahre in der Schweiz) wird die Steuer jährlich in Rechnung gestellt und nicht mehr monatlich abgezogen.

    Unsere Abzüge vom Lohn richten sich für Dich zum Verständnis nach folgenden Punkten:

    • AHV- Alters- und Hinterlassenschaftsversicherung (1. Säule)
    • ALV- Arbeitslosenversicherung
    • KTG - Krankentaggeld (Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit)
    • KV – Krankenversicherung (falls kollektiv versichert)
    • BVG – Berufliche Vorsorge (2. Säule)
    • UVG – Unfallversicherung (Berufs- und Nichtberufsunfälle)

  • Was für Anbieter gibt es für Internet / Telefon / Handy

    • Lokaler Anbieter

    Rii Seez Net

    • Schweizweite Anbieter

    Comparis (Sunrise etc)


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